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BSG, 30.03.1967 - 12 RJ 302/66 |
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- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 30.03.1967 - 12 RJ 302/66
Die Revision ist statthaft, weil der Kläger einen wesentlichen Mangel im Verfahren des Berufungsgerichts, der auch vorliegt, formgerecht gerügt hat (59 162 Abs, 1 Nr, 2, 164 SGG; BSG 1, 150), Er macht eine Verletzung der 55 103, 128 Abs° 1 Satz 1 SGG geltend° Dies zeigt sein Vorbringen, das LSG habe keine Ermittlungen über die von ihm tatsächlich ausgeübten Arbeiten angestellt sowie das Vorbringen, er habe das LSG auf die Unrichtigkeit der Auskunft des Bezirksamts hingewiesen und darüber ein Schreiben des Krankenhauses überreicht°.